Meine Tätigkeiten

Ein kleiner Abriss

Wann wird ein Verfahrensbeistand/Umgangspfleger bestellt?

Kinder werden bei Familienverfahren oft zum hilflosen Streitobjekt. Sie geraten schnell zwischen die Fronten der Erwachsenen und in Loyalitätskonflikte. Die Einschaltung eines Verfahrensbeistandes erfolgt in der Regel, wenn

  • das Interesse des Kindes zu seinen Eltern in erheblichem Gegensatz steht
  • eine Trennung des Kindes von den Eltern wegen Gefährdung des Kindeswohls in Betracht kommt
  • eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet
  • es um die Herausgabe des Kindes geht
  • der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangs-/Besuchsrechtes in Betracht kommt

Ab dem 01.09.2009 wurde die Rechtsfigur des Verfahrenspflegers nach § 50 FGG durch den Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG abgelöst. Das Gesetz enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung eines geeigneten Verfahrensbeistands, sofern das Kriterium der Erforderlichkeit gegeben ist. In dieser Funktion unterstütze ich das Gericht in seinem Auftrag, die grundrechtlich geschützte Stellung des Kindes zu garantieren.

Verfahrensbeistand Tätigkeiten

Anwältin des Kindes

Ich vereinbare mit den Elternteilen Hausbesuche, spreche aber auch mit dem Kind allein. Im Rahmen der Hausbesuche beobachte ich die Interaktion des Kindes mit dem jeweiligen Elternteil und die Interaktion der Geschwister untereinander. Es ist dabei wichtig, dass sich das Kind ernst genommen fühlt. Für die Dauer des Verfahrens bin ich die Ansprechpartnerin des Kindes und versuche darauf einzuwirken, dass das Kind durch das Verfahren so wenig wie möglich belastet wird.

Als Verfahrensbeistand und sog. "Anwältin des Kindes" ermittle und vertrete ich die subjektiven und objektiven Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren. Ich begleite das Kind bzw. den Jugendlichen durch das Verfahren, indem ich seine Sicht der Dinge vertrete, seine Wünsche und Bedürfnisse berücksichtige und ihm den Gegenstand des Verfahrens sowie die gegenwärtige Situation altersgerecht erkläre.

Falls notwendig, bereite ich das Kind auf gerichtliche Anhörungen und Termine vor und begleite es ggf. auch zu Terminen und Anhörungen bei Gericht. Auch die Nachbereitung des Verfahrens ist in meiner Obhut.

Je nach Fall führe ich auch Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen des Kindes (Geschwistern, Großeltern, Erziehern, Pflegepersonen, Mitarbeitern des Jugendamtes, Sachverständigen usw.).